Abrechnung

- Honorar -

Sollten Sie privat krankenversichert sein oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenzusatzversicherung "Heilpraktiker" abgeschlossen haben, werden oftmals die Kosten des Honorars anteilig übernommen. Auch wenn Sie beihilfeberechtigt sind, kann es sein, dass ein Teil der Therapiekosten übernommen werden. Die Höhe der Kostenerstattung hängt im Einzelfall von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, abzuklären, welche konkreten Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine Behandlung stellt.

 

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird die Behandlung meist nicht erstattet. Diese zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Dennoch können Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob Heilpraktikerleistungen vergütet werden. Darüber hinaus werden auch von verschiedenen Krankenkassen Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen angeboten.

 

Nützliche Informationen finden Sie auch unter:

 

https://www.versicherung-online.net/Heilpraktiker-Psychotherapie-Heilpraktikerversicherung-701/

 

 

Selbst zu zahlen muss kein Nachteil sein!

 

Vorteile für den Selbstzahler

 

  • Sie haben keine langen Wartezeiten. Leider nehmen bei Psychologen oder Psychotherapeuten die langen Wartezeiten immer mehr zu. Erfahrungsgemäß sind derzeit die Wartezeiten von bis zu 6 bis 12 Monaten zu verzeichnen.

 

  • Es werden keine Dokumentationen festgehalten die von mir an Versicherungen, Berufsgenossenschaften oder Arbeitgeber weitergeleitet werden. Eine jemals an Kostenträger gemeldete Diagnose kann bedeuten, dass keine Lebens,- oder Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abgeschlossen werden kann, dass Beamtenanwärter nicht mehr verbeamtet werden können, oder dass im Falle von Sorgerechtsangelegenheiten eine psychische Diagnose beim Jugendamt oder Familiengericht fatale Folgen haben kann. Ihre Behandlung bleibt Privatsache und unter uns. Sollten Sie einmal eine Private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung oder Pflegeversicherung wünschen, könnte Ihnen dies zugute kommen. 

 

  • Erfahrungsgemäß ist die Motivation und das Engagement weitaus gesteigerter um an den gewünschten Therapierfolg zu gelangen.

 

  • Sie können Krankheits- bzw. Therapiekosten manchmal als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

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Termine nach telefonischer Vereinbarung 

 

Telefon: 02427 / 738 988 6

Mobil:     0152 / 343 472 74
E-Mail: schmotzmaria@gmail.com

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© Maria Schmotz

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