Abrechnung
- Honorar -
Sollten Sie privat krankenversichert sein oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenzusatzversicherung "Heilpraktiker" abgeschlossen haben, werden oftmals die Kosten des Honorars anteilig übernommen. Auch wenn Sie beihilfeberechtigt sind, kann es sein, dass ein Teil der Therapiekosten übernommen werden. Die Höhe der Kostenerstattung hängt im Einzelfall von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, abzuklären, welche konkreten Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine Behandlung stellt.
Bei gesetzlich Krankenversicherten wird die Behandlung meist nicht erstattet. Diese zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Dennoch können Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob Heilpraktikerleistungen vergütet werden. Darüber hinaus werden auch von verschiedenen Krankenkassen Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen angeboten.
Nützliche Informationen finden Sie auch unter:
https://www.versicherung-online.net/Heilpraktiker-Psychotherapie-Heilpraktikerversicherung-701/
Selbst zu zahlen muss kein Nachteil sein!
Vorteile für den Selbstzahler
***
|
|
|